Die angekündigte Waldaufforstung soll Anfang 2023 losgehen. Auf dem ca. 5 ha großen Acker hat unser Vereinsmitglied Frank Gesche den Auftrag der Gemeinde Heikendorf erhalten und die vorbereitenden Arbeiten bei dem Gewässer 9.a sowie einem kleinen Tümpel ausgeführt.
Für die Renaturierung wurde der Entwässerungsgraben ausgebaggert, verbreitert und zu einer Seite abgeflacht und bietet damit kontrollierte Überschwämmungsbereiche. Die Senke (ehemaliges Toteisloch?) wurde von Fa. Gesche unter fachlicher Begleitung der Biologin Melanie Schubert neu modelliert bzw. vertieft.
Für die naturnahe Teichanlage wurde ein Entwässerungsschacht und dessen Drainagezuläufe entfernt, eine Abbruchkante neugestaltet und Schilfkolben und Rispenseggen an die Seite versetzt.
Die Gemeinde Heikendorf wird im ersten Quartal 2023 den Acker aufforsten, ein Mix aus Buchen, Eichen, Rosskastanien, Rotbuchen und einigen anderen Arten soll einen artenreichen Mischwald entstehen lassen. Zudem wird ein kleiner Wanderweg über das Areal angelegt.
Der VEFPU wird sich dahingehend einbringen, dass wir Findlinge kaufen und einen Steinhaufen anlegen. Dieser wird dann von Eidechsen und anderen Reptilien besiedelt und dient manchen Amphibien als Tagesversteck oder Winterquartier. Ebenfalls wollen wir die übriggebliebenen Kieselsteine in das renaturierte Gewässer (9.a) einbringen, um die Biodiversität zu erhöhen und neben dem geplanten Wald auch noch heimische Sträucher pflanzen.
P.S. Der Anteil der Waldfläche in Schleswig Holstein an der Gesamtfläche beträgt 10,3% und die Landesregierung hat sich mit 12 % Waldanteil einen Anstieg um fast 2 % als Ziel gesteckt. Heikendorf trägt mit dieser Neuwaldfläche Am Haffkamper Weg vorerst -mit 0,3 % Waldwachstum- dazu bei.
Sehr guter Plan, aber warum wurden zwischen Poggenbarg und dem Industriegebiet alle Bäume abgeholzt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Neuhaus
Hallo,
vielen Dank für die Mitteilung zu unserem Beitrag.
Bezüglich der Freilegung zwischen dem Poggenbarg und Gewerbegebiet können wir mitteilen, dass Knickarbeiten durchgeführt worden sind. Der Knick wurde auf den Stock gesetzt. Nach dem Schnitt treibt der Knick schnell wieder aus, wächst dichter hoch und kann so seine Funktionen als Windbremse (Lärmbremse), Vogelbrutplatz, und Nahrungsquelle für viele Tierarten erfüllen.
Die Gemeinde Heikendorf hatte dies -gemäß- § 21 Landesnaturschutzgesetz SH veranlasst.
Auszug “ Bei Knicks ist das traditionelle Knicken alle 10 bis 15 Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich des letzten Tages des Monats Februar bei Erhalt der Überhälter und Entfernen des Schnittgutes vom Knickwall eine zulässige Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahme. Das Fällen von Überhältern bis zu einem Stammumfang von zwei Metern gemessen in einem Meter Höhe über dem Erdboden ist zulässig, sofern in dem auf den Stock gesetzten Abschnitt mindestens ein Überhälter je 40 bis 60 Meter Knicklänge erhalten bleibt.“
Über die „großflächig“ der Knickpflege entsteht in vielen Gemeinden immer wieder ein kontroverse Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Lange