Der VEFPU hat in den letzten Jahren einige Erfahrungen bei der Umsetzung von Gewässerrestrukturierungsmaßnahmen in unserer Region gemacht. Diese Erfahrungen sind nun in ein Positionspapier des VEFPU eingeflossen, welches unter folgendem link auf unserer Webseite unter Info > Positionspapiere > Gewässerstrukturierung veröffentlicht wurde.
Zum einen werden in dem Papier die vom VEFPU empfohlenen fachlichen Maßnahmen für die Bäche unserer Region dargestellt. Es wird je Maßnahme die zu Grunde liegende Problematik und der jeweilige Lösungsansatz allgemein dargestellt. Neben den fachlichen Maßnahmen sind die gemachten Erfahrungen zu Genehmigungsvorgängen eingeflossen. Hier hat der VEFPU wertvolle Erkenntnisse und Handlungsfelder in der Zusammenarbeit mit Behörden gesammelt. Es geht hier schlicht darum, die Genehmigungsverfahren mit Behörden deutlich zu verbessern.
Am Beispiel der Heikendorfer Mühlenau sei das an dieser Stelle thematisiert: Der VEFPU hat 2018 das Vorhaben an die Gemeinde herangetragen an der Heikendorfer Mühlenau Maßnahmen zur Verbesserung an der AU durchzuführen. Dabei sollten zunächst einfache Maßnahmen durchgeführt werden, die gemäß Gesetzeslage Wasserhaushaltsgeseetz) keiner Genehmigung bedürfen. Die Gemeinde hat sehr positiv auf dieses Anliegen reagiert und Anfang 2019 die aus Gemeindesicht notwendigen Schritte in die Wege geleitet. Es wurden runde Tische mit den Anwohnern durchgeführt, die angedachten Maßnahmen erläutert und schließlich der VEFPU per Gemeindebeschluss als Beauftragter zur Pflege der Mühlenau beauftragt. Nun hätte die Umsetzung starten können. Es wurde nun jedoch der guten Ordnung halber noch der Kreis eingeschaltet. Die untere Naturschutzbehörde stimmte schnell zu, wollte aber noch weitere Behörden des Kreises einbeziehen, wie anscheinend üblich nur der guten Ordnung halber. Nach anfänglichen weiteren Abstimmungsterminen mit dem Kreis konnte hier über 1,5 Jahre kein Fortschritt erzielt werden. Die gute alte Ordnung hat also zum Stillstand geführt. Wir als VEFPU halten uns natürlich an Gesetze und setzen Maßnahmen gesetzeskonform um. Zunächst gehen wir immer davon aus, dass Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich geübt sind und Genehmigungsverfahren effektiv und korrekt anwenden. Nach Zweifeln an dieser Prämisse haben wir die Gesetzeslage erneut juristisch prüfen lassen. Im Ergebnis hat sich unser Standpunkt aus 2018 bestätigt. Wir setzen die ausdrücklich gemäß Wasserhaushaltsgesetz geforderten und nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen um. Unter diese Maßnahmen fällt z.B der jetzt erfolgte Aufbau eines Eisvogelnistkastens am Dammteich.