Der Vefpu hatte in seinem Maßnahmenpapier 2019 bereits unter der Maßnahme 11 eine Sohlgleite zwischen Dammteich und K51 als größere Maßnahme eingeplant.
Nach mehreren Abstimmungen über die strukturverändernden Maßnahmen kamen bereits bei leichten Kieseleinbringungen Bedenken hinsichtlich eines gestörten Wasserablaufes. Es konnten keine wasserrechtlichen Genehmigungen durch die untere Wasserbehörde des Kreises Plön eingeholt werden.
Auch der Besitzer des Mühlenbachs und von Dammteich das Gut Schrevenborn ist für den reibungslosen Niederschlagswasserablauf über die Mühlenau und den Dammteich verantwortlich, und hatte bei den kleineren geplanten Maßnahmen des Vefpu auch diese Thematik im Fokus.
Bei den in Aussicht stehenden städtebaulichen Planungen der Gemeinde Heikendorf wird zunehmend Fläche versiegelt, das Regenwasser kann nicht versickern und fließt schneller in die Mühlenau und somit zum Dammteich ab, das bestehende Überlaufrohr kann bei Starkregen Ereignissen immer mehr zum Nadelöhr werden.
Aus Sicht des VEFPU ist es angesichts der bisherigen behördlichen Bedenken und weiteren Planungen damit unausweichlich, eine natürliche Abflussmöglichkeit aus dem Dammteich zu gewährleisten. Mit dem Bau einer Sohlengleite kann auch die biologische Durchgängigkeit wieder hergestellt werden, denn der im Ablaufbereich des Dammteiches vorhandene Gefällesprung ist ein für Fische und Kleinlebewesen nicht passierbares Hindernis.
Als Vorbereitung dieser Maßnahme kann in einem vorgezogenen Schritt der alte und marode Schrevenborner Verbindungsweg entsiegelt werden, die Asphaltschicht als nicht tragender Damm kann zugunsten eines kleinen wassergebundenen Weges abgetragen werden.