In Heikendorf wird derzeit die Ausweisung eines neuen Baugebiets am Krischansbarg erörtert. Im Rahmen einer Bebauungsplanung spielt die Entwässerung immer eine entscheidende Rolle. So wird durch die großflächige Versiegelung zum einen der Oberflächenabfluss stark erhöht, zum anderen wird aus versiegelten Flächen der Eintrag von umweltschädlichen Stoffen wie Autoreifenabrieb oder Phosphate erhöht. Die Planung der Entwässerung ist also sehr wichtig, in diesem Fall von besonderer Bedeutung, da die Einleitung in die Heikendorfer Mühlenau geplant ist, ein ökologisch wertvolles Gewässer.
Der Vefpu ist von der Gemeinde Heikendorf mit der Pflege der Heikendorfer Mühlenau beauftragt und hat sich die Planung etwas genauer angeschaut und dabei einige Punkte herausgearbeitet, welche in beiliegendem Positionspapier dokumentiert sind.
Auszug aus dem Positionspapier:
Der Vefpu nimmt daher zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 wie folgt Stellung:
– Das Umsetzungskonzept für den Krischansbarg weist gravierende Abweichungen zu vorherigen Konzeptpapieren auf; z.B. wurde bisher eine Verrohrung abgelehnt, diese ist in der neuesten Version nun auf einer Länge größer 100 Meter -urplötzlich- vorgesehen.
– Eine Bedarfsanalyse für das Neubaugebiet fehlt, bzw. die vorhandene ist nicht nachvollziehbar und nach eingehender Prüfung nicht verwendbar. Eine notwendige Begründung für einen derart hohen Flächenverbrauch und die damit einhergehenden strukturellen und sozio-ökonomischen Veränderungen fehlt entsprechend.
– Während die Feuerwehr und sogar ein Lidl Markt in die Planberechnungen einfließen, wird das Gewerbegebiet -östlich der B 502-, welches ebenfalls in die Heikendorfer Mühlenau entwässern wird-nicht betrachtet. Hierfür existiert keine Entwässerungsplanung, diese muss zwingend -im Zuge der Planung des Baugebietes Krischansbarg – integriert werden. (Gesamtplanung)
– Die mit 1,2 Millionen Euro öffentlich geförderten Maßnahmen werden größtenteils innerhalb des geplanten Baugebiets zur technischen Entwässerung verwendet. Dieses sollte Aufgabe des Investors sein. Für Maßnahmen zum Erhalt des ökologischen Zustands der bestehenden Heikendorfer Mühlenau sind geringe Mittel eingeplant, die den gesetzlichen Anforderungen (keine Verschlechterung des ökologischen Zustands der Gewässer) nicht genügen.
– Der geplante direkte Anschluss des Baugebietes an das Gewässer Heikendorfer Mühlenau ist nicht zulässig. Die Entwässerung muss über ein Regenrückhaltebecken erfolgen, idealerweise wird das bestehende Regenrückhaltebecken genutzt.
– Die geplante Gestaltung der Flächen zwischen Dammteich und B502 als Aue ist sinnvoll. In die Detailplanung sollte der Vefpu als freigebende Instanz eingebunden werden.
– Die zukünftige Entwässerung von Hochwasserereignissen vor dem Hintergrund des Klimawandels und des durch das Baugebiet erhöhten Wasserdrucks ist nicht sichergestellt. Das Nadelöhr ‚Abfluss Dammteich‘ wird in der Planung nicht berücksichtigt. Hier muss ein Umgehungsgerinne geplant und umgesetzt werden bevor eine Versiegelung der Fläche am Krischansbarg erfolgt.
– Das Papier zum Artenschutz berücksichtigt u.a. die am Dammteich vorkommenden Arten Eisvogel, Fischotter und Meerforelle nicht.
Der Vefpu kommt zu folgendem Fazit: Eine Freigabe der Bebauungsplanung am Krischansbarg –mit einer erneuten Verrohrung zur Ableitung des Niederschlagswassers ohne einer eigentlich notwendigen A-RW 1 Untersuchung und ohne Betrachtung des bestehenden Systems der Heikendorfer Mühlenaus sollte nicht erfolgen. Die Freigabe ist nicht durch punktuelle Anpassungen des Konzepts zu erreichen, sondern muss grundsätzlich neu aufgesetzt werden.

